Allgemeine Fragen

/

  • Wohin wende ich mich in organisatorischen Fragen?

    An Frau Ourednik im Sekretariat des Instituts:

    roswitha.ourednik@univie.ac.at

    01/4277-41702

  • Wo finde ich Informationen zu den wichtigsten Fragen, die mich als Lehrende/n betreffen?
  • Was muss ich tun, um meinen Mailbox-Account zu aktivieren?

    Hier geht es zur Anmeldung für Ihren Account.

  • Wieviel verdiene ich als Lektorin/als Lektor?

    Informationen über das Lehrentgelt finden Sie hier.

  • In welchem Vertragsverhältnis zur Universität bin ich als Lektorin/als Lektor?

    Wenn Sie erklären, dass Sie Einkünfte von zumindest € 2.718,- brutto/Monat beziehen und einer Vollversicherungspflicht unterliegen, wird ein freies Dienstverhältnis begründet. Beziehen Sie geringere Einkünfte oder unterliegen Sie keiner Vollversicherung, wird ein echtes Arbeitsverhältnis begründet. Informationen zur Tätigkeit als Freie/r DienstnehmerIn finden Sie hier.

 Vor Semesterbeginn

/

  • Wann und wie muss ich die Studierenden über meine Lehrveranstaltung informieren?

    Als Lehrende geben Sie alle Informationen  zur Lehrveranstaltung rechtzeitig vor dem Beginn der Anmeldefrist im Vorlesungsverzeichnis bekannt. Dazu zählen:

    • Ziele und die Inhalte der Lehrveranstaltung;
    • Methoden der Vermittlung der Studienziele;
    • Sprache, in der die Lehrveranstaltung abgehalten wird;
    • Art der Leistungskontrolle (für jede der mindestens zwei schriftlichen/mündlichen Teilleistungen bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen) und erlaubte Hilfsmittel pro Teilleistung;
    • Mindestanforderungen an die Studierenden für eine positive Beurteilung (Beurteilungskriterien einschließlich der Regelungen zur Anwesenheit)
    • Beitrag der einzelnen Teilleistungen zur Beurteilung der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (Beurteilungsmaßstab)

    Damit können Studierende die Inhalte und Anforderungen besser nachvollziehen. Beachten Sie bei der Gestaltung der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung das Curriculum. Beispiele für Beurteilungskriterien und Beurteilungsmaßstäbe und für die Kriterien „angemessen“, „fair“ und „nachvollziehbar“ finden Sie im Handbuch für Lehrende.

  • Wie kann ich Eintragungen im Online-Vorlesungsverzeichnis vornehmen?

    Gehen Sie auf https://uspace.univie.ac.at (mit Ihren u:account-Daten einloggen) – „Lehrveranstaltungen“ – bei der betreffenden Lehrveranstaltung auf „bearbeiten“ klicken und Eintragungen vornehmen. Am Ende speichern nicht vergessen. Die Änderungen sind am nächsten Tag im Vorlesungsverzeichnis sichtbar.

  • Was versteht man unter „nicht-prüfungsimmanenten“ und „prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen“?

    Nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen – dies sind die Vorlesungen (VO) – sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die TeilnehmerInnen können nicht zur Anwesenheit verpflichtet werden. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich sein kann.


    Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen – dazu zählen Proseminare (PS), Seminare (SE) bzw. Bachelorseminar (BAS), Praktika (PR) und Privatissima (PV) - umfassen mindestens zwei mündlich oder schriftlich zu erbringende Teilleistungen, die in einem sachlich angemessenen, fairen und nachvollziehbaren Ausmaß für die Beurteilung heranzuziehen sind.

 Semesterapparat, Unterlagen, E-Learning

/

  • Wie aktiviere ich die Lernplattform Moodle für meine Lehrveranstaltung?

    Dazu gibt es Video-Tutorials, in denen dies Schritt für Schritt erklärt wird. Hier wird gezeigt, wie Sie Ihren Moodle-Kurs freischalten, Studierende einschreiben, die Selbsteinschreibung für Studierende aktivieren und ein Diskussionsforum anlegen können.

  • Wie lade ich Dateien auf Moodle hoch?

    In Moodle einloggen (https://moodle.univie.ac.at/) – „Bearbeiten einschalten“ (oben Mitte) – „Material oder Aktivität anlegen“ (auf der rechten Seite) – es erscheint ein Menu, dort markieren Sie „Datei“ und klicken auf „Hinzufügen“ – nun oben den Namen eingeben, unter dem die Datei aufscheinen soll – „Datei hinzufügen“ anklicken und die gewünschte Datei hochladen – Speichern.

  • Darf ich urheberrechtlich geschütztes Material auf die eLearning-Plattform stellen?

    Das Center for Teaching and Learning der Universität Wien hat dazu einen Leitfaden ausgearbeitet, an dem Sie sich orientieren können.

  • Kann ich in der Bibliothek einen Handapparat aufstellen?

    Ja, in der Bibliothek ist dafür ein Regal vorgesehen.

    Bücher, die Sie für Ihren Handapparat auswählen, können von anderen NutzerInnen nicht mehr entlehnt werden und stehen daher jederzeit zur Nutzung vor Ort zur Verfügung.

    Geben Sie bitte für den Handapparat bestimmte Bücher aus dem Bestand der Fachbereichsbibliothek beim Infopult ab. Die Bücher werden vom Bibliothekspersonal bearbeitet und in ein Fach für Ihre LV im Handapparat gestellt.

    Eigene Materialien wie Folien, Kopien etc. können Sie natürlich direkt in den Handapparat legen. Sie können auch Bücher aus anderen Bibliotheken sowie private Bücher, CDs etc. zur Verfügung stellen. Wenden Sie sich dafür bitte an das Personal der Bibliothek.

  • Gibt es die Möglichkeit der Anschaffung von Büchern, die für meine Lehrveranstaltung wichtig sind?

    Ja, die FB Sprachwissenschaft erwirbt auf Ihren Vorschlag Literatur für Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten. Bestellungen, die sechs bis acht Wochen vor Semesterbeginn erfolgen, sollten auch bei exotischeren Verlagen rechtzeitig zu Semesterbeginn zur Verfügung stehen (bei den meisten Titeln geht es auch schneller). Ihre Bestellwünsche richten Sie bitte an Frau Ass.Prof. Dr. Dalina Kallulli: dalina.kallulli@univie.ac.at

  • Wie erhalte ich einen Bibliotheksausweis?

    Sie erhalten Ihren Bibliotheksausweis in der Fachbereichsbibliothek Bildungswissenschaft, Sprachwissenschaft und Vergleichende Literaturwissenschaft, der Hauptbibliothek und den meisten anderen Fachbereichsbibliotheken. Voraussetzung ist die erfolgte Aufnahme in das Personalverzeichnis (https://ufind.univie.ac.at).

 Während des Semesters

/

  • Was muss ich tun, wenn meine Lehrveranstaltung einmal krankheitsbedingt ausfällt?

    Rufen Sie im Sekretariat an oder senden Sie eine E-Mail an sprachwissenschaft@univie.ac.at, damit ein Aushang gemacht wird (Tel.: (+43 1) 4277- 41701). Informieren Sie die Studierenden über die Lernplattform Moodle.

  • Kann ich Materialien, z.B. Handouts, die ich für die Lehrveranstaltung brauche, am Institut kopieren?

    Als Lehrende/r können Sie gratis Kopien im Kopierzimmer im 6. Stock anfertigen. Kopierarbeiten müssen die LektorInnen selbst bewerkstelligen. Das Institut hat kein Personal dafür.

  • Wer unterstützt mich, wenn ich mich mit der Hörsaaltechnik nicht auskenne oder die Technik nicht funktioniert?

    Beschäftigen Sie sich nach Möglichkeit vor Beginn Ihrer Lehrveranstaltung mit der Hörsaaltechnik. Bedienungsanleitungen sind in den Hörsälen angebracht.

  • Wie oft dürfen TeilnehmerInnen an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen fehlen?

    Dies ist durch das Studienrecht nicht geregelt. Die meisten Lehrenden tolerieren unentschuldigtes Fehlen in drei Lehrveranstaltungseinheiten. Teilen Sie den Studierenden rechtzeitig mit, wie viele Fehlstunden Sie tolerieren und welche Konsequenzen ihnen aus dem Fehlen erwachsen. Führen Sie bitte eine Anwesenheitsliste für jede Lehrveranstaltung und geben Sie diese bitte am Ende des Semesters im Sekretariat ab.

 Prüfungen und Beurteilung

/

  • Muss ich während der Prüfung anwesend sein?

    Während der Prüfung muss eine fachkundige Prüfungsaufsicht anwesend sein.

  • Wieviele Prüfungstermine muss ich bei Lehrveranstaltungen vom Typ Vorlesung (VO) ansetzen?

    „Für Lehrveranstaltungsprüfungen hat zumindest je ein Prüfungstermin im Semester der Abhaltung der Lehrveranstaltung nach deren Ende, sowie am Anfang, in der Mitte und am Ende des nächsten Semesters stattzufinden. Die Festlegung dieser Termine obliegt der Leiterin oder dem Leiter der betreffenden Lehrveranstaltung und ist den Studierenden in Form einer Ankündigung, insbesondere durch Eintragung in das elektronische Vorlesungsver-zeichnis der Universität Wien, bekannt zu geben.“ (Satzung – Studienrecht § 7 Abs.3)

  • Wie oft können Studierende zur Prüfung antreten, wenn sie durchgefallen sind?

    Jede/r Studierende hat bei Vorlesungen ein Recht auf drei Wiederholungen bei negativ beurteilten Prüfungen – und zwar unabhängig davon ob er/sie beim ersten oder vierten Termin angetreten ist. Die vierte Wiederholung müsste, sollte jemand wirklich dreimal durchgefallen sein, kommissionell sein.

  • Wie trage ich Noten in USPACE ein?

    Gehen Sie auf https://uspace.univie.ac.at (mit Ihren Daten einloggen) – klicken Sie auf „Noteneingabe“ – oben das betreffende Semester anwählen und auf „suchen“ klicken – bei der betreffenden Lehrveranstaltung auf „bearbeiten“ klicken – nun Note(n) und Datum eingeben und unten auf „speichern“ klicken. Nach ein paar Sekunden werden die Namen der zu beurteilenden Studierenden sowie die Noten angezeigt – klicken Sie nun auf „Workflowschritt durchführen“.

  • Welche Konsequenzen gibt es für Studierende, die ich während einer schriftlichen Prüfung beim Schummeln erwische?

    prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen

    Wenn eine Teilleistung innerhalb einer prüfungsimmanenten LV durch Schummeln (z.B. Abschreiben; „plagiieren“; Verwendung unerlaubter Hilfsmittel etc.) erbracht wurde, so ist dies als eine erschlichene Leistung zu werten.

    Auch wenn „nur“ eine Teilleistung erschummelt wurde, wird die gesamte PI-LV als geschummelt und damit als nicht beurteilt gewertet.

    In USPACE ist daher die gesamte LV als „nicht beurteilt“ mit dem Vermerk „geschummelt/erschlichen“ einzutragen und als Antritt zu werten.

    nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (Vorlesungen)

    Wenn bei einer Vorlesungsprüfung/ Lehrveranstaltungsprüfung geschummelt wurde (z.B. Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Abschreiben etc.), ist dies als eine erschlichene Leistung zu werten.

    Die fachkompetenten Prüfungsaufsichtsorgane haben in diesen Fällen:
    1.mit einem Vermerk am Prüfungsbogen festzuhalten, dass geschummelt wurde,
    2.die unerlaubten Hilfsmittel sicherzustellen und wenn möglich dem Prüfungsbogen beizulegen,
    3.den LV-Leiter und den SPL sofort von diesem Vorfall zu verständigen.

    In USPACE ist die Prüfung als „nicht beurteilt“ mit dem Vermerk „geschummelt/erschlichen“ einzutragen und als Antritt zu werten.

    Zur Transparenz und vor allem zur Rechtssicherheit der Studierenden muss vor jeder LV-Prüfung den Studierenden mitgeteilt werden ob und welche Hilfsmittel verwendet werden dürfen. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung die LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt.

  • Wie ist die Teilnahme an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen zu beurteilen?

    „Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung hat den Studierenden ausreichend Möglichkeiten einzuräumen, im Rahmen der Lehrveranstaltung mehrere der Notenbemessung zugrunde liegende Leistungen erbringen zu können. Die einzelnen Teilleistungen sind in einem sachlich ausgewogenen, fairen und transparenten Ausmaß für die Ermittlung der Endnote heranzuziehen. Keine der einzelnen Teilleistungen darf allein ausschlaggebend für die Leistungsbeurteilung der Lehrveranstaltung sein.
    Haben Studierende im Rahmen einer Lehrveranstaltung eine besonders umfassende schriftliche Arbeit (insbesondere Proseminararbeiten, Seminararbeiten und Bachelorarbeiten) anzufertigen oder vergleichbare selbständige Versuchstätigkeiten durchzuführen, ist die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung berechtigt, insbesondere die Beurteilung dieser Leistung bei der Bemessung der Endnote der Lehrveranstaltung zu berücksichtigen.“ (Satzung – Studienrecht § 8 Abs.3-4)

  • Wie umfangreich müssen Proseminar-, Seminar-, Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten sein?

    Dies ist durch das Studienrecht nicht geregelt, sondern liegt im Ermessen des/der Lehrenden, der/die dies jeweils zu Semesterbeginn bekannt gibt.

  • Gibt es Beurteilungsrichtlinien für schriftliche Arbeiten?

    Es gibt hierzu keine verbindlichen Richtlinien. Das Center for Teaching and Learning der Universität Wien hat ein Beurteilungsschema ausgearbeitet, an dem man sich orientieren kann.

  • Welche Termine gelten für die Abgabe von Proseminar-, Seminar- und Bachelorarbeiten?

    Ab dem Wintersemester 2015/2016 ist die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung berechtigt, das Nachreichen eines schriftlichen Beitrages bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. April, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum folgenden 30. September zu gestatten (nicht wie bisher 30. Juni/30. November!), sofern zum Zeitpunkt des Nachreichens eine aufrechte Zulassung zum Studium besteht.

  • Gibt es eine Frist für die Beurteilung von schriftlichen Arbeiten?

    Die Beurteilung sollte unverzüglich vorgenommen werden, muss jedoch längstens innerhalb von vier Wochen erfolgen (§ 75 Abs. 4 UG).

  • Werde ich für die Prüfungstätigkeit entschädigt?

    Die Universität Wien entschädigt die Lehrenden für die Prüfungen, wenn eine bestimmte Anzahl von Prüfungen überschritten wird. Näheres dazu im Handbuch für Lehrende, Kapitel 5.15.